Die Mehrphasenausbildung ist verpflichtend für Führerscheinbesitzer und Führerscheinbesitzerinnen der Klassen A und B, welche ab dem 01.01.2003 ihren Antrag auf die entsprechenden Führerscheinklassen bei ihrer Behörde eingereicht haben.
Nach der Führerscheinprüfung müssen innerhalb des ersten Jahres maximal drei Fortbildungen besucht werden. Das Alter des Fahranfängers bzw. der Fahranfängerin spielt hierbei keine Rolle.
Inhalte der zweiten Ausbildungsphase für die einzelnen Führerscheinklassen:
Um die zweite Phase (Fahrsicherheitstraining) anbieten zu können, kooperiert die Fahrschule Schwarzmann mit einem kompetenten Partner.
Fahrschule Schwarzmann, Dietrichsteinplatz 11, 8010 Graz, office@schwarzmann.at, Tel: 0316 822 800